Glossar für Wein und Kulinaria

Feinherb

Die Geschmacksangabe „feinherb” ist im Gegensatz zu den Geschmacksrichtungen „trocken”, „halbtrocken”, „lieblich” und „süß” nicht weingesetzlich definiert. Sie umfasst bei Stillweinen einen Bereich von mehr als 9 und deutlich weniger als 45 Gramm Restzucker pro Liter. Die meisten feinherben Weine haben einen Restzuckergehalt zwischen 15 und 25 Gramm pro Liter und sind damit im Sinne des Weingesetzes entweder halbtrocken (bis 18 Gramm pro Liter) oder lieblich.